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Solarstromförderung

2019-03-21 09:28:00 / News / Kommentare 0
Die in der Sonne vorhandene Energie, welche über die Strahlen zur Erde gelangt, stellt eine wesentliche natürliche und stetig erneuerbare Energiequelle für die Versorgung der Menschen dar.

Wie Wind- und Wasserkraft wird die Solarenergie aus diesem Grund auch als regenerierbare Energie bezeichnet und ist grenzenlos verfügbar. Sie existiert solange, wie das Sonnensystem funktioniert. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass solare Energie nicht endet.

Außerdem ist es heute durch hochwertige technische Anlagen möglich, diese Sonnenenergie zu empfangen, sie zu speichern und in die Form der nutzbaren Wärmeenergie umzuwandeln.

Ein weiterer klimatechnischer Vorteil besteht darin, dass Solarenergie keine umweltschädigenden Abgase oder Reststoffe erzeugt und daher ökologisch enorm wertvoll ist.

Die Förderung von Solarstromanlagen, welche eine ökologische Energieumsetzung für die Versorgung auf der Basis der umweltfreundlichen erneuerbaren Energieträger ermöglicht, unterliegt auf Grund politischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen stetiger Änderungen und neuen Richtlinien. Dabei steht nach wie vor die staatliche Förderung von Solarstromanlagen im Vordergrund, was auch in Zukunft beibehalten werden soll.

Neue und derzeit aktuelle Meldungen in Bezug auf die Förderung von Solarstrom, welche sich rückwirkend auf den 1. Januar 2010 beziehen zeigen, dass sich die sogenannten Bonusförderungen für den Tausch von Kesseln zwar eingeschränkt, aber dennoch auf eine weitere Laufzeit verlängert worden sind.

Im Zusammenhang mit dem Kesseltausch ist es möglich, insbesondere Heizkessel, welche auf der Basis nicht erneuerbarer Energieträger wie Öl oder Gas funktionieren, wegen der großen Umweltbelastung gegen Kessel für solare Stromanlagen zu tauschen.

In diesem Bezug auf eine weitere Förderung, welche auch unter der Bezeichnung Bonusförderung für sogenannte stark effiziente Umwälzpumpen bekannt ist, wurde einer zusätzlichen Befristung aktuell bis zum 30. Juni 2010 statt gegeben.

Im Zusammenhang mit diesen Fakten soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bereits am 22. Februar 2010 die Richtlinien für die Förderung der Maßnahmen, welche die Nutzung der erneuerbaren Energien zur Gewinnung von Wärme betreffen, erneut verschiedenen Neubearbeitungen unterzogen wurden. Diese dabei begründeten Veränderungen beziehen sich vorrangig auf den sogenannten Bonus für den Tausch von Wärmekesseln, den Einsatz enorm wirtschaftlicher Umwälzpumpen und die Effizienz von Solaranlagen und Wärmepumpen.

Zu beachten sind in diesem Bezug auch häufige Änderungen, welche sich auf Anlagen, in denen feste Biomasse verbrannt wird und innovative Technologien beziehen, welche auch für überdimensionale Sonnenkollektoreinrichtungen gelten.