Produktsicherheitshinweis Schleifmittel
Benutzerinformation
Die vorliegende Benutzerinformation nach der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG) fasst die notwendigen Informationen für die sichere Verwendung von Schruppschleifscheiben, Trennschleifscheiben, Schleiftöpfen, Schleifrädern, Diamant-Trennschleifscheiben, Fächerschleifscheiben (im Folgenden Schleifwerkzeuge) auf Handschleifmaschinen oder Handtrennschleifmaschinen (im Folgenden beide kurz als Schleifmaschine bezeichnet) zusammen. Ergänzend zu dieser Benutzerinformation sind stets die Benutzerinformation der verwendeten Schleifmaschine sowie die geltenden Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten.
Erläuterung der Kennzeichnung von Schleifwerkzeugen
• Beachten Sie grundsätzlich die Hinweise auf dem Schleifwerkzeug, der Schleifmaschine sowie in allen beilegenden Benutzerinformationen.
• Verwenden Sie lediglich Schleifwerkzeuge, die den aktuellen Sicherheitsnormen entsprechen. Diese Produkte tragen die jeweilige Nummer der EN-Norm.
• EN 12413 für Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel (Schruppschleifscheiben, Trennschleifscheiben, Schleiftöpfe, Schleifräder)
• EN 13236 für Schleifkörper mit Diamant (Diamant-Trennschleifscheiben).
• EN 13743 für Schleifmittel auf Unterlagen (Fächerschleifscheiben, Fiberschleifscheiben)
• Benutzen Sie ein für die jeweilige Anwendung geeignetes Schleifwerkzeug. Ein nicht ausreichend identifizierbares Werkzeug sollte niemals verwendet werden.
• Beachten Sie Verwendungseinschränkungen und Warn- oder Sicherheitshinweise auf Schleifwerkzeugen, beiliegenden Etiketten oder deren Verpackungen.
• Schleifwerkzeuge mit den Bindungsarten B (z. B. Schleiftöpfe) und BF (Schruppschleifscheiben, Trennschleifscheiben, Schleifräder) zum Freihandschleifen dürfen nicht nach dem aufgebrachten Verfallsdatum eingesetzt werden. Das Verfallsdatum wird ausgedrückt als Monat und Jahr, z. B. 04/2017. Die Bindungsart ist stets auf dem Etikett gekennzeichnet.
Lagerung von Schleifwerkzeugen
• Schleifwerkzeuge sollten so gelagert werden, dass schädliche Einflüsse durch Feuchtigkeit, Frost und große Temperaturschwankungen sowie mechanische Beschädigungen vermieden werden. Verwenden Sie keine Schleifwerkzeuge, die vor der Verwendung starker Feuchtigkeit, Nässe oder hohen Temperaturen ausgesetzt waren.
Aufspannen von Werkzeugen
• Verwenden Sie nur Schleifmaschinen, die für die Verwendung des vorliegenden Werkzeugs vorgesehen sind
• Verwenden Sie niemals eine Schleifmaschine, deren Zustand nicht ordnungsgemäß ist.
• Verwenden Sie nur Schleifwerkzeuge, deren Außendurchmesser und Bohrungsdurchmesser bzw. Gewinde den Vorgaben zur Schleifmaschine entsprechen.
• Verwenden Sie keine beschädigten Schleifwerkzeuge. Vor jeder Inbetriebnahme müssen Schleifwerkzeuge durch Sichtkontrolle auf mögliche Beschädigungen überprüft werden.
• Verwenden Sie keine beschädigten Schleifwerkzeuge. Vor jeder Inbetriebnahme müssen Schleifwerkzeuge
durch Sichtkontrolle auf mögliche Beschädigungen überprüft werden.
• Halten Sie Aufspannelemente in gutem mechanischen und sauberen Zustand. Ersetzen Sie diese bei
Beschädigung oder Abnutzung. Sind durch den Hersteller der Schleifmaschine Hilfsmittel zur Fixierung des
Schleifwerkzeugs vorgesehen (z. B. Spannschlüssel), so sind diese zu verwenden. Ziehen Sie die
Spannvorrichtung handfest an.
• Grundsätzlich dürfen nur im Außendurchmesser der Flanschauflagefläche gleich große und
auf der Anlageseite gleich geformte Spannflansche verwendet werden.
• Wenn vorgesehen, verwenden Sie Zwischenlagen zwischen Schleifwerkzeug und den Aufspannelementen.
• Verhindern Sie, durch Trennen der Energieversorgung, ein unbeabsichtigtes Einschalten der Schleifmaschine
vor dem Aufspannen oder Auswechseln eines Schleifwerkzeugs.
• Überschreiten Sie niemals die Arbeitshöchstgeschwindigkeit eines Schleifwerkzeugs. Vergewissern
Sie sich, dass die Drehzahl der Schleifmaschine (U/min, 1/min, RPM bzw. min-1) die auf dem Schleifwerkzeug
dem beiliegenden Etikett oder der Verpackung angegebene maximal zulässige Drehzahl nicht überschreitet
• Nehmen Sie keine unzulässigen Veränderungen an Schleifwerkzeugen vor.
• Ist eine Diamant-Trennschleifscheibe mit einer vorgegebenen Drehrichtung gekennzeichnet, ist diese
einzuhalten
• Führen Sie nach jedem Aufspannen für mindestens 30 Sekunden einen Probelauf bei Arbeitsgeschwindigkeit
und korrekt angebrachter Schutzhaube durch. Halten Sie dabei die Schleifmaschine so, dass Sie, bei einem
eventuellen Versagen des Schleifwerkzeugs, nicht von Bruchstücken getroffen werden können
Verwendung von Schleifwerkzeugen
• Seien Sie sich der möglichen Gefahren während der Anwendung von Schleifwerkzeugen stets bewusst
• Verwenden Sie immer Schutzeinrichtungen und -hauben entsprechend der Bedienungsanleitung der
Schleifmaschine und stellen Sie deren ordnungsgemäßen Zustand und Anbringung sicher, bevor Sie die
Schleifmaschine einschalten. Die Anordnung einer Schutzhaube hat stets so zu erfolgen, dass sie sich zwischen
Bediener und Werkzeug befindet. Funken sollen möglichst nicht in Richtung des Bedieners fliegen
• Das Werkstück muss durch geeignete Spannvorrichtungen oder Eigengewicht spannungsfrei fixiert sein
• Die Schleifmaschine ist stets vor dem Kontakt des Schleifwerkzeugs mit dem Werkstück einzuschalten
• Schleifwerkzeuge stets vorsichtig auf die Werkstückoberfläche aufsetzen
• Führen Sie Trennschleifscheiben immer geradlinig. Trennschleifscheiben dürfen seitlich nicht belastet oder
zum Seitenschleifen verwendet werden.
• Diamant-Trennschleifscheiben nur für die auf dem Etikett aufgeführten Materialien einsetzen
• Schleifmaschinen dürfen nur ausgeschaltet und bei vollständigem Stillstand abgelegt werden
Gefährdungen durch Werkzeugbruch, Schleifpartikel, -funken, -staub und -dämpfe, Lärm, Vibration
• Zum Schutz vor mechanischer Einwirkung, Schleifpartikeln, -funken, -staub und -dämpfen, Lärm und
Vibrationen ist die Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung für alle Schleifarbeiten
erforderlich. Dazu zählen Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz und Handschutz. Es müssen
langärmlige, schwer entflammbare Kleidung und geeignete Sicherheitsschuhe getragen werden.
Binden Sie lange Haare zurück und tragen Sie keine lose Kleidung, Krawatten oder Schmuck. Diese
Regelungen gelten neben dem Bediener der Schleifmaschine auch für alle Personen, die sich im
Arbeitsumfeld befinden.
• Das Einatmen von Schleifstaub kann zu Lungenschädigungen führen. Achten Sie bei allen Schleifarbeiten
auf eine ausreichende Absaugung oder andere geeignete Maßnahmen.
• Verwenden Sie Schleifwerkzeuge nicht in der Nähe von brennbaren Materialien. Brennbare und
explosionsfähige Stoffe müssen vor Arbeitsbeginn aus der Arbeitsumgebung entfernt werden Dies
betrifft u. a. Staubablagerungen, Pappe, Packmaterial, Textilien, Holz und Holzspäne sowie brennbare
Flüssigkeiten und Gase.
• Stoppen Sie die Schleifmaschine bei Auftreten übermäßiger Vibrationen und lassen Sie diese überprüfen
Ergreifen Sie sofortige Maßnahmen, falls bei Verwendung eines Schleifwerkzeugs in Hand oder Armen
Kribbeln, Stechen oder Taubheitsgefühle auftreten.
Entsorgung von Schleifwerkzeugen
• Abgenutzte oder defekte Schleifwerkzeuge müssen nach gültigen Vorschriften entsorgt werden
• Beachten Sie, dass Schleifwerkzeuge durch das Bearbeiten bestimmter Werkstoffe kontaminiert werden
können.
• Zur Entsorgung vorgesehene Schleifwerkzeuge sollten deutlich sichtbar zerstört werden, um eine
Weiterverwendung zu unterbinden.