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Freiwillige Helfer am Bau - was muss beachtet werden?

2019-03-20 11:33:00 / News / Kommentare 0
Wer ein Haus baut, ist für die freiwillige und oft unentgeltliche Hilfe von Freunden, Verwandten und Kollegen dankbar, denn durch diese Eigenleistungen lassen sich die Kosten für den Hausbau erheblich senken.
Diese freiwillige Hilfe kann den Bauherrn jedoch schnell sehr teuer kommen, denn falls ein Unfall passiert, haftet er schlimmstenfalls mit seinem vollen Vermögen.
Aus diesem Grund besteht die gesetzliche Verpflichtung (§ 192 Sozialgesetzbuch VII), seine freiwilligen Helfer binnen einer Woche nach Baubeginn bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden und gegebenenfalls zu versichern, und zwar unabhängig davon, ob die Helfer für ihren Einsatz bezahlt werden oder nicht.
Eine Anmeldung reicht, wenn Verwandte kurzfristig Gefälligkeitsleistungen erbringen, oder wenn alle Helfer während der ganzen Bautätigkeit zusammen höchstens 40 Stunden arbeiten. In diesen Fällen zahlt bei einem Unfall die Unfallkasse der öffentlichen Hand.

Alle zusätzlichen Helfer müssen nicht nur angemeldet, sondern auch versichert werden. Die Höhe der zu entrichtenden Prämien liegt je nach Region und Anzahl der Stunden zwischen ca. 1,40 € und 2,00 € pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Helfer sind dann gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert.

Im Ernstfall übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten für Reha-Maßnahmen, den behindertengerechten Wohnungsumbau oder die lebenslange Verletztenrente, falls der Geschädigte dauerhaft erwerbsunfähig bleiben sollte.
Es empfiehlt sich nicht, um Prämien zu sparen, falsche Angabe zu den Arbeitszeiten zu machen. Falls dem Versicherer die Angaben nicht plausibel erscheinen, darf er schätzen, und es kann ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht verhängt werden.
Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € droht auch dem Bauherrn, der seine Helfer nicht anmeldet. Das Risiko der Entdeckung ist hoch, da die Bauämter die Bauanmeldungen an die Versicherer weiterleiten. Der Bauherr muss auf Anforderung einen Nachweis einreichen, der neben den vollständigen Namen, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, die Art der Arbeiten und das eventuell an seine Helfer gezahlte Entgelt beinhaltet.
Bauherr und Ehepartner sind nicht automatisch über die Bau-Berufsgenossenschaft versichert, sie haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen oder sich privat zu versichern.
Außerdem sollte der Bauherr vermeiden, dass die freiwillige Hilfe Züge von Schwarzarbeit annimmt. Durch vermehrte Kontrollen ist in den letzte Jahren das Risiko, erwischt zu werden, gestiegen.
Es drohen empfindliche Strafen, die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sind nach zu entrichten, und bei einem Unfall muss der Bauherr beispielsweise für die Heilkosten aufkommen.

Zusammen mit drohenden Bußgeldern von bis zu 100.000 € wird die scheinbar billige Arbeitsleistung schnell teurer als das ganze Haus.