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Arbeitsschutz bei Holzarbeit

2019-03-28 15:15:00 / News / Kommentare 0
Holz als einer der ältesten von den Menschen genutzter Werk- und Heizstoff ist nach wie vor ein gebräuchliches Material sowohl im Gewerbe und der Industrie wie auch im privaten Umfeld. Sowohl beim Einschlag der benötigten Bäume wie auch in der weiteren Bearbeitung kommen unterschiedliche Geräte und Maschinen zum Einsatz, die aufgrund ihres Gebrauchs für den Bediener wie auch für umstehende Personen Gefahren in sich bergen.
In der weiter zurückliegenden Vergangenheit zeigte sich, das hier Beispielsweise ein scharfes Werkzeug, die Axt, mit einer relativ unkontrollierten heftigen Bewegung, dem Hieb, zusammenkommen, um einen Baum zu fällen. Die Folge war und sind leider auch heute noch Unfälle mit schwersten Verletzungen der Beine. Mit der Erfindung der Motorsäge verschärfte sich diese Gefahr zusätzlich. Genauso verhält es sich mit Geräten und Maschinen im Holzverarbeitenden Gewerbe wie etwa in Tischlereien, Sägewerken oder im Zimmermannsberuf. Tischkreissägen, Handkreissägen, Fräsen, Stichsägen oder verschiedene Schleifmaschinen können die Ursache für kleine wie große Verletzungen sein.

Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung des EU-Rechts in das Deutsche Arbeitsschutzgesetz einen weit gefassten Rahmen gesteckt, der es den einzelnen Branchen ermöglicht, spezifische Schutzmaßnahmen anhand von Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen, Einrichtungen und Ausrüstungen kommen üblicherweise in Absprache mit den jeweiligen Trägern der Unfallversicherungen, den Berufsgenossenschaften, in den Einsatz. Die Berufsgenossenschaften selbst erarbeiten zu diesem Thema weitere Möglichkeiten oder prüfen bestehende Arbeitsschutzeinrichtungen.

Gerade in der Forstarbeit besteht ein hohes Risiko bei Rodungsarbeiten oder beim Einschlag von Bäumen. Aus diesem Grund bestehen für Forstmitarbeiter sowohl kommunaler wie privater Wälder strenge Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes. So sind in praktisch allen Bundesländern die Vorgaben einheitlich. Zur persönlichen Schutzausrüstung eines Forstarbeiters gehört dementsprechend ein Helm inklusive Gesichtsschutz, wobei hier je nach Modell auch ein Hörschutz integriert sein kann, wenn nicht, so ist dieser separat zu tragen. Dazu feste Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe mit Stahlkappen sowie eine spezielle, schnittsichere Arbeitshose. Diese Maßnahmen betreffen in einigen Bundesländern nicht nur fest angestellte Forstarbeiter. Die Erlaubnis für den privaten Einschlag von Holz aus staatlichen Wäldern wird in vielen Forstämtern davon abhängig gemacht, das die Privatperson ebenfalls eine entsprechende Schutzausrüstung nutzt.  

In den weiterverarbeitenden Unternehmen der Holzindustrie wie auch des Handwerks sind die jeweiligen Schutzausrüstungen auf das Arbeitsumfeld abgestimmt. In der Industrie besteht in den Werkhallen praktisch eine durchgehende Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes. Bei Arbeiten mit Holz verarbeitenden Maschinen kommen üblicherweise noch Arbeitshandschuhe sowie Schutzbrillen und Arbeitsschuhe zumindest der Schutzklasse S1 hinzu. Zudem besitzt die Arbeitskleidung eng anliegende Ärmelbünde, um ein erfassen und in die Maschine hineinziehen durch schnell rotierende Teile zu verhindern.

Auf Baustellen, etwa bei der Errichtung eines Dachstuhles, besteht ebenso die Pflicht zum Tragen eines Helmes, einer Schutzbrille, Arbeitshandschuhen sowie Arbeitsschuhen, wobei diese auch mit einer zusätzlichen durchtrittsicheren Sohle ausgestattet sein können.

Der Arbeitsschutz umfasst natürlich auch die zu nutzenden Maschinen und Geräte. Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens muss die Arbeitnehmer in den sicheren Umgang mit den Maschinen einweisen und eventuelle Manipulationen wie die Wegnahme von Abdeckungen oder Schutzgittern untersagen.